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Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach der Pflegesatzvereinbarung gemäß § 85 und § 87 SGB XI sowie den im Rahmenvertrag § 75 SGB XI festgelegten Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten.
Der Eigenanteil für die Pflegegrade 2 - 5 wird jetzt von der Pflegeversicherung, je nach Bezugsdauer der stationären Pflege, zusätzlich vergütet. (1.Jahr=5%, 2.Jahr=25%, 3.Jahr=45%, ab 4.Jahr=70%).
Die Rechnungslegung erfolgt durch die Einrichtung.
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Merkblatt - Hilfe zur Pflege101.76 KB
Finanzierung Kurzzeitpflege246.1 KB