Herzlich Willkommen in der Seniorenresidenz Burg Winnenthal
11.01.2024
Ateliergruppe Sabine Suhrborg
Die Ausstellungseröffnung findet am 11.01.2024 um 18:00 Uhr statt.
01.08.2023
Geplanter Start der Kindertagespflege "Winnenthaler Burgwichtel". Wir sind noch schwer am umbauen, damit die Zwerge alles haben, was sie brauchen!
08.04.2023
Burgcafé - Wiedereröffnung am Samstag, den 08.04.2023
geöffnet an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen
von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr.
07.04.2023
Das war's erst einmal. Die Pandemie wurde für beendet erklärt und alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen wurden aufgehoben.
Das heißt nicht, dass sich niemand mehr anstecken kann, sei es nun mit Corona oder anderen Infektionskrankheiten.
Bitte desinfizieren Sie sich weiterhin die Hände!
01.03.2023
Unsere Teststation ist nun geschlossen. Die Corona-Verordnungen sind nicht mehr verlängert worden. Die einzigen Regeln, die noch eingehalten werden müssen, ist die Maskenpflicht (FFP2) für Besucher bis zum 07.04.2023 und natürlich die allgemeinen Hygieneregeln.
13.02.2023
Wir passen wegen der sinkenden Nachfrage die Öffnungszeiten unserer Teststation an:
19.12.2022
Ab dem 23.12.2022 dürfen Besucher in die Einrichtung kommen, die vorher einen Selbsttest durchgeführt haben, der ein negatives Ergebnis hatte.
Wir vertrauen auf Ihr Wort!
Sollten Sie Erkältungssymptome haben, brauchen wir den Nachweis eines negativen Testergebnisses.
Die Maske ist weiterhin erforderlich.
13.10.2022
Nun muss in der Einrichtung doch wieder eine FFP2- Maske getragen werden.
Wir müssen keine Besucher-Testungen mehr anbieten und werden die Termine nach und nach reduzieren, zumal sie nur wenig genutzt werden.
Die Besucher werden gebeten, sich an anderen Tagen extern testen zu lassen.
01.07.2022
In der aktuellen CoronaAV wurden einige bürokratische Regeln für unsere Besucher abgeschafft.
Es gelten die allg. Hygieneregeln, beim Betreten der Einrichtung ist nur noch eine medizinische Maske erforderlich (wir empfehlen bei steigender Inzidenz weiterhin eine FFP2-Maske) und sie müssen ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 24h (PoC) bzw. 48h (PCR) ist.
12.04.2022
Die Teststation steht Ihnen an den Ostertagen zu den gewohnten Zeiten zur Verfügung!
28.01.2022
Alle Besucher*innen müssen beim Betreten der Einrichtung wieder eine FFP2-Maske tragen. In der direkten Besuchssituation mit Ihrem Angehörigen dürfen Sie die Maske weiterhin entfernen. Allerdings nicht, wenn andere Bewohner*innen dabei sind.
Auf Grund der geringen Nachfrage haben wir unsere Testzeiten etwas angepasst.
Der Impfstatus hat für die Besucher*innen keine Auswirkung mehr auf die gültigen Hygieneregeln.
23.12.2021
Die Einrichtung darf ohne einen gut sitzenden medizinischen Mund-Nasenschutz von niemandem mehr betreten werden. In der direkten Besuchssituation (also im Zimmer oder wenn man gemeinsam am Tisch im Gemeinschaftsbereich sitzt) dürfen Besucher mit einem vollständigen Impfschutz die Maske abnehmen.
Die Abstandsregel zu anderen Bewohner (außer den eigenen Angehörigen) muss unbedingt eingehalten werden. Deshalb können Besucher in diesem Jahr leider wieder nicht an den Weihnachtsfeiern auf den Wohnbereichen teilnehmen. Trotzdem sind Besuche in den privaten Räumlichkeiten unserer Bewohner herzlich Willkommen.
07.12.2021
Zusätzlich zu den bereits bekannten Testzeiten in unserem Burgcafé können sich Besucher auch an Diens- und Donnerstagen jeweils von 12:30 - 14:00 Uhr testen lassen.
03.12.2021
Das Burgcafé wird aufgrund der derzeitigen Lage und trotz unserer Bemühungen, entgegen der Ankündigung vom 15.11.2021, nicht geöffnet.
Besucher müssen ab sofort, ungeachtet vom Impfstatus, einen gültigen PCR- (48 Std.) oder Schnelltest (24 Std.) vorweisen, um unsere Bewohner besuchen zu können.
15.11.2021
Die vierte Welle rollt! Deshalb wurden die Vorschriften wieder verschärft.
Die Definition des "vollständigen Impfschutzes" wurde erweitert.
- Besucher, deren zweite Impfung oder deren Genesung mehr als 6 Monate zurückliegt, gelten ab dem 22.11.2021 nicht mehr als vollständig geimpft. Sie brauchen eine Auffrischimpfung (Booster)!
Besteht kein vollständiger Schutz, müssen Sie vor einem Besuch wieder einen Coronatest nachweisen und in unserer Einrichtung einen medizinischen Mund-Nasenschutz tragen. Ein Coronatest gilt nur 24 Stunden!
Es gibt aber auch gute Nachrichten. Wir möchten unser Burgcafé zunächst an den vier Adventssonntagen von 12:00 - 17:00 Uhr öffnen, wenn es die Infektionszahlen dann noch zulassen:
es gilt die 3G-Regel (genesen, geboostert, getestet)es ist für jeden ein med. Mund-Nasenschutz erforderlich (auch für die Bewohner) - außer man sitzt am Tischund es gelten die allg. Hygieneregeln
Drücken Sie uns die Daumen! Das hat leider noch nicht geklappt!
Die aktualisierten "Maßnahmen zum Schutz der Einrichtung vor einem Eintrag von Coronaviren" finden Sie ganz unten in der angehängten Datei.
12.10.2021
Ungeimpfte Besucher*innen von Bewohner*innen können sich weiterhin kostenlos bei uns testen lassen. Falls Sie einen anderen Ort für Ihre Tests bevorzugen, können Sie bei uns eine Bescheinigung bekommen, dass Sie regelmäßig eine/n Angehörige/n in der Einrichtung besuchen. Mit dieser Bescheinigung soll es möglich sein, sich auch an anderen Orten kostenfrei testen zu lassen.
Sollte die Bescheinigung unzureichend sein, teilen Sie uns bitte mit, welche Änderung für Ihr gewohntes Testzentrum erforderlich ist. Wir sind gern behilflich.
04.08.2021
Alle unsere Aushilfen für die Besuchertestungen gehen in Ihren schon lange geplanten Urlaub. Am Sonntag, den 15.08.2021 bleibt unsere "Teststation" deshalb geschlossen. Bitte lassen Sie sich an diesem Tag im jeweiligen Wohnbereich testen!
21.06.2021
Es gelten natürlich auch die digitalen Impfausweise.
"Apotheken stellen das Zertifikat jetzt auch denjenigen aus, die von einer Corona-Infektion genesen sind und eine Impfung erhalten haben. Da Genesene schon bei ihrer Infektion mit dem Virus in Kontakt gekommen sind, gelten sie nach einer Dosis als vollständig geimpft, unabhängig von der Art des Impfstoffs.
Um den digitalen Nachweis zum Vorzeigen auf dem Smartphone zu bekommen, müssen Genesene drei Dokumente in der Apotheke vorlegen: einen Ausweis mit Foto, den Nachweis eines positiven PCR-Tests und den Nachweis über die einmalige Impfung, etwa im gelben Impfbuch." (ZDF-Nachrichten)
17.06.2021
Für vollständig geimpfte Besucher*innen (ab dem 15. Tag nach der letzten erforderlichen Impfung) und für nachweislich genesene Besucher*innen (Infektion mit dem Corona Virus, welche mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt) ist die Test- und Maskenpflicht aufgehoben. Bitte führen Sie einen schriftlichen Nachweis bei sich.
Liegt die Corona-Infektion länger als 6 Monate zurück ist für den erforderlichen Nachweis eine Einzelimpfung erforderlich.
Bei Kindern bis zum Schuleintritt besteht keine Test- oder Maskenpflicht.
Melden Sie sich trotzdem an der Rezeption oder außerhalb der Rezeptionszeiten am Dienstzimmer des Wohnbereichs, denn die Formalitäten und das Kurzscreening auf Symptome incl. der Temperaturmessung müssen weiterhin durchgeführt werden.
PoC-Tests für nicht geimpfte/genesene Besucher werden weiterhin zu den gewohnten Zeiten im Burgcafé angeboten.
Für vollständig geimpfte Bewohner*innen (ab dem 15. Tag nach der letzten erforderlichen Impfung) und für nachweislich genesene Bewohner*innen (Infektion mit dem Corona Virus, welche mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt) werden
- Test nur noch regelhaft durchgeführt, wenn corona-typische Symptome bestehen (Bewohner*innen können sich auf Wunsch aber noch alle 14 Tage testen lassen).
- Besuche innerhalb der Einrichtung oder Ausflüge außerhalb der Einrichtung nicht mehr beschränkt
Bei allen Bewohner*innen werden Corona-Quarantänemaßnahmen nur noch durchgeführt, wenn ein positives Testergebnis besteht.
14.05.2021
Noch gibt es keine weiteren Lockerungen für die Pflegeeinrichtungen. Alles geht erstmal weiter wie seit dem Post vom 17.03.2021.
Ich gehe jetzt mal in meinen Jahresurlaub. Wenn sich auf Grund aktueller Änderungen Fragen ergeben, rufen Sie bitte in der Einrichtung an.
Ich aktuallisiere diese Seite nach meiner Rückkehr. Bis dahin bleiben Sie alle gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne van Schayck
31.03.2021
An den Ostertagen testen wir zu den gewohnten Zeiten. Unsere Testergebnisse sind jetzt auch außerhalb der Einrichtung gültig. Deshalb haben wir den Besucherausweis entsprechend angepasst. Bei Ihrem nächsten Test bekommen Sie einen neuen Ausweis. Von der Homepage haben wir ihn allerdings entfernt um einem Missbrauch durch einrichtungsfremde Personen vorzubeugen.
Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage.
17.03.2021
Für Einrichtungen der stationären Pflege wurden wegen der hohen Impfquote die Einschränkungen gelockert. Das ist sehr erfreulich!
- Es dürfen nun max. 5 Personen aus zwei Haushalten zu einem Bewohner zu Besuch kommen. Die zeitlichen Einschränkungen wurden aufgehoben.
- Die Einrichtung darf zwar weiterhin nur mit einer medizinischen Maske betreten werden, aber beim besuchten Bewohner darf die Maske entfernt werden, wenn ein vollständiger Impfschutz beim Bewohner besteht.
- Wir beginnen wieder mit wohnbereichsübergreifenden Gruppenangeboten. Am Mittwoch haben wir in der Bewohnerbeiratssitzung auch darüber gesprochen, welche Angebote besonders vermisst werden.
Die Testregelung bleibt unverändert. Ich mache aber noch einmal darauf aufmerksam, dass externe Testnachweise (keine Selbsttests) ebenfalls für 48h akzeptiert werden. Dadurch kann man sich unangenehme Wartezeiten ersparen.
17.02.2021
Ab dem 01.03.2021 führen wir 4 x wöchentlich PoC-Schnelltests bei Besuchern durch, damit ein durchgehend gültiges Testergebnis wieder möglich ist.
Unser "Testzentrum" wird dann zu folgenden Zeiten geöffnet sein:
Mo: 16:00 – 18:00 Uhr
Mi: 14:00 – 16:00 Uhr
Fr: 14:00 – 16:00 Uhr
So: 11:00 – 13:00 Uhr
16.02.2021
Die "Allgemeinverfügung Pflege und Besuche" wurde noch einmal von den Behörden korrigiert (siehe "Übersicht der Hygienemaßnahmen" vom 16.02.2021). Nach Einzügen oder Krankenhausentlassungen darf nach 6 Tagen wieder ein Schnelltest durchgeführt werden. So müssen die Bewohner*innen jetzt nicht mehr auf das Laborergebnis eines PCR-Tests warten.
Wir arbeiten an der Einrichtung eines zusätzlichen Termins für die Durchführung von Schnelltests bei den Besuchern, damit ein durchgehend gültiges Testergebnis wieder möglich ist. Ich werde Sie informieren sobald die neuen Termine feststehen.
Nach wie vor können Sie sich in dringenden Fällen nach vorheriger Terminabsprache auf dem Wohnbereich testen lassen. Bitte bedenken Sie, dass unsere Pflegemitarbeiter*innen für die Pflege der Bewohner*innen zuständig sind und sich für Besuchertestungen nur in wichtigen Ausnahmefällen Zeit nehmen können.
11.02.2021
Laut aktueller Corona-Testverordnung vom 05.02.2021 gilt ein negatives Testergebnis bei Besuchern nur noch 48 Stunden. Das ist sicherlich den Virusmutationen geschuldet. Auch wenn für uns eine Verschärfung der Testverordnung schwer nachvollziehbar ist, weil wir bereits geimpft haben, muss man bedenken, dass nicht alle Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen geimpft werden konnten oder wollten.
Diese Personen sind jetzt besonders gefährdet!
Den aktualisierten Besucherausweis finden Sie unten in den Dokumenten.
29.01.2021
Am Sonntag, den 31.01.2021 findet die zweite Impfrunde statt.
Für Mitarbeiter, die sich am Sonntag erstmalig impfen lassen wird es einen 2. Impftermin geben!
Bewohner, die am 10.01. NICHT geimpft werden konnten, müssen warten, bis ein Impfstoff freigegeben wird, der durch die Hausärzte normal verimpft werden kann, da es keinen 3. Großkampftag für eine Impfung mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer in der Einrichtung geben wird. Es befinden sich aber zahlreiche Impfstoffe in der Entwicklung, die keine logistische Herausforderung darstellen werden und auch für Menschen geeignet sind, die älter als 65 Jahre sind.
Unser "Testzentrum" ist zu den bekannten Zeiten geöffnet. Sollten Sie nur Sonntags zu Besuch kommen können, müssen Sie sich bei der Anmeldung und an der Rezeption auf längere Wartezeiten einstellen. Die Bearbeitung der geplanten 365 Impfungen hat am Sonntag absoluten Vorrang.
07.01.2021
Am Sonntag, den 10.01. werden die Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen geimpft, die einer Impfung zugestimmt haben. Das ist die erste Impfung. Die zweite Impfung erfolgt drei Wochen später. Erst 7 Tage nach der zweiten Impfung besteht der vollständige Impfschutz. Solange bestehen natürlich alle Regeln weiter!
Über aktuelle Änderungen werden Sie wie immer hier oder per Aushang informiert.
Noch eine Bitte unserer Teams: Bei uns laufen die Telefone heiß. Bitte rufen Sie die Wohnbereiche erst nach 10:30 Uhr an, wenn es möglich ist. Es ist für die Bewohner/innen sehr belastend, wenn die Körperpflege durch Telefonate unterbrochen wird.
30.12.2020
Am Montag muss ich morgens die Zahlen liefern. Dann MUSS ich wissen, wie viele Bewohner geimpft werden sollen. Mir fehlen noch ca. 50 Erklärungen!! Ohne ihre Mithilfe geht es nicht. Wenn keine Erklärung vorliegt, kann ihr Angehöriger zum Impftermin nicht geimpft werden, weil dann für ihn kein Impfstoff bestellt werden konnte.
22.12.2020
Ich erinnere hier noch einmal daran, dass wir über Weihnachten und Neujahr die Termine für die Besuchertestungen so verschoben haben, dass sie nicht mit den Feiertagen kollidieren:
Statt Donnerstags testen wir am Mittwoch den 23.12. und 30.12.2020 von 14:00 - 16:00 Uhr
(Montags und Sonntags bleibt es wie gewohnt)
Es tut uns leid, dass Sie bei jedem Wetter draußen warten müssen, aber für den Innenbereich kommen zu viele Menschen zu den Tests und wir müssen das Einbahnstraßen-System einhalten!
Ab Januar ändern sich die Testzeiten: Wir suchen noch medizinisch qualifiziertes Personal für die Hilfe bei der Durchführung der Tests und einen zusätzlichen Termin, siehe hier!
An der Besuchsregelung ändert sich nichts, solange es zu keinem Ausbruch kommt. Das Tragen der FFP2-Masken ist nun in der Einrichtung auch für Besucher offiziell vorgeschrieben, aber das haben wir ja sowieso schon gemacht.
Die internen "Hygienemaßnahmen zum Schutz vor einem Eintrag von Coronaviren bei einer Inzidenz > 50 aber unter <200
in die Seniorenresidenz Burg Winnenthal" habe sich geändert. Die Änderungen betreffen die Bewohner. Ich habe Ihnen die aktuelle Übersicht der Hygienemaßnahmen zur Information wieder unten eingestellt. Die wichtigste Änderung betrifft die Dauer der Quarantänemaßnahmen bei Verdachtsfällen, weil wir hier jetzt wieder auf die Ergebisse der Labortests warten müssen und keine Schnelltests mehr verwenden dürfen.
Es ist aber Land in Sicht! Die ersten konkreten Vorbereitungen für Impfungen sind gestartet.
Wir brauchen für die Impfungen:
- eine ausgefüllte Aufklärung und
- eine schriftliche Einwilligung
14.12.2020
Ab Mittwoch den 16.12.2020 beginnt ein "harter Lockdown". Für Alten- und Pflegeheime sollen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die neue Verordnung liegt noch nicht vor - kann auch noch nicht vorliegen, da sie erst beschlossen werden muss. Sobald bekannt ist, wie diese Schutzmaßnahmen aussehen, werde ich darüber informieren. Bis dahin gelten die noch aktellen Regeln.
24.11.2020
Die erste Woche ist um und auch, wenn sich zu den Terminen eine lange Schlange bildet, bewährt sich unser Konzept in der Praxis ohne dass die Abläufe auf den Wohnbereichen gefährdet werden. Denken Sie an einen Regenschirm, wenn Sie zum Corona-Test kommen. Man weiß ja nie.
13.11.2020
Der Besucherfragebogen wurde noch einmal konkretisiert und ich habe Ihnen den Besucherausweis hinzugefügt. Mit diesem "Ausweis" können Sie bei Ihren Besuchen nachweisen, dass Sie aktuell getestet wurden. Andere Coronatestergebnisse können Sie mitbringen. Sie werden von uns in diesen Ausweis eingetragen und gelten selbstverständlich gleichermaßen. Bringen Sie ihn zu jedem Besuch mit. (Vielleicht können Sie diesen Ausweis ja auch an anderen Orten nutzen.)
12.11.2020
Die Freigabe vom Gesundheitsamt wurde erteilt. Wir starten also am Montag, den 16.11.2020 wie geplant. Das überarbeitete Besuchskonzept und das Testkonzept finden Sie unten bei den Dokumenten. Die Übersicht über die Hygienemaßnahmen und der Angehörigenfragebogen wurden ebenfalls aktualisiert.
09.11.2020
Ein ganzer Schwung Testkits für den Schnelltest liegt jetzt vor. Die Freigabe vom Gesundheitsamt steht noch aus. Wir testen gerade alle Mitarbeiter und Bewohner noch einmal mit den PCR-Tests. Wenn wir vom Gesundheitsamt keine Ablehnung erfahren, starten wir mit den Schnelltests am Montag den 16.11.2020.
Falls unser Plan aufgeht, können Besucher Montag, Donnerstag und Sonntag zwischen 14:00 und 16:00 Uhr ins Burgcafé zum Test kommen. Wenn alles glatt läuft, steht das Ergebnis nach 20 Minuten fest. Sie erhalten einen persönlichen Nachweis, den Sie bei Ihren Besuchen mitbringen müssen. Er ist aber vielleicht auch an anderen Orten nützlich.
Es dürfen dann nur noch Besucher die Einrichtung besuchen, die negativ getestet wurden. Die Freigabe gilt für eine Woche, in der sie Ihren Angehörigen jederzeit besuchen können. Außer es treten Symptome auf, dann müssen Sie sich erst erneut testen lassen. Halten Sie sich weiterhin an die Hygieneregeln und füllen Sie tapfer auch weiterhin bei jedem Besuch die Formulare aus.
Besucher die positiv getestet werden, müssen sich umgehend in die häusliche Quarantäne begeben, Kontakt zu Ihrem Hausarzt aufnehmen und um eine Überprüfung durch einen PCR-Test bitten. Sie dürfen in diesem Fall erst nach 10 Tagen wieder kommen (wenn Sie ohne Symptome sind).
Geplant sind 3480 Tests pro Monat (Bewohner, Mitarbeiter, Besucher). Wir geben unser Bestes, wissen aber nicht, ob wir dieser Aufgabe personell gewachsen sind. Wir bitten darum, Diskussionen über den Sinn oder Unsinn einzelner Schutzmaßnahmen zu vermeiden! Wir sind nicht der richtige Ansprechpartner und können uns Verzögerungen im Ablauf aller Voraussicht nach nicht erlauben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Das Besucherkonzept wird noch entsprechend überarbeitet.
02.11.2020
Corona-Testverordnung
Besucher der Einrichtung müssen sich (hoffentlich) bald vor einem Besuch in der Einrichtung testen lassen. Besucher, die häufig zu Besuch kommen - 1x wöchentlich. Die Antigen-Schnelltests werden von uns durchgeführt. Da das mit einem sehr hohen personellen Aufwand verbunden ist, werden wir feste Zeiten einrichten, in denen das "Testzentrum Winnenthal" geöffnet wird. Ein negatives Testergebnis ist eine Woche gültig, in der Sie Ihren Angehörigen jederzeit in seinen privaten Räumlichkeiten besuchen können.
Aktuelle Informationen folgen, sobald die Tests bestellt werden durften. Die Freigabe vom Gesundheitsamt liegt noch nicht vor.
Bitte reduzieren Sie bis zur Umsetzung Ihre Besuche auf einzelne feste Bezugspersonen. Die Infektionsrate ist hoch und die Bürokratie ist an ihre Grenzen gestoßen.
28.10.2020
Die neue Verordnung steht noch aus, aber man munkelt, dass sich die Angehörigen keine Sorgen machen müssen. Ein Besuchsverbot in den Pflegeheimen ist zumindest im Moment wohl nicht geplant. Umso wichtiger ist es, dass sich alle an die Regeln halten!
Unser Konzept bleibt solange unverändert bestehen aber den Fragebogen haben wir etwas angepasst. Und ich habe Ihnen in den Dokumenten unsere aktuell gültige interne Arbeitsanweisung veröffentlicht (Übersicht Hygienemaßnahmen). Das ist ja vielleicht auch für Sie von Interesse.
23.10.2020
Das Besuchskonzept wurde überarbeitet und liegt der Heimaufsichtsbehörde des Kreises Wesels zur Prüfung vor. Dazu gehört auch ein entsprechend überarbeiteter Fragebogen. Das Testkonzept liegt dem Gesundheitsamt zur Prüfung vor. Bitte haben Sie etwas Geduld, die Behörden sind extrem eingespannt.
Die unten veröffentlichten Dokumente verlieren ihre Gültigkeit.
Da NRW durch die zweite Coronawelle extrem betroffen ist, gelten für alle Besucher der Einrichtung verschärfte Hygieneregeln (FFP2-Maske, Schutzkittel, Handschuhe und natürlich Abstand und sorgfältige Händedesinfektion)
22.10.2020
Wir arbeiten an dem vorgeschriebenen Konzept zur Durchführung von Schnelltests auch für die Besucher. Da die Verordnung neu ist, gibt es noch keine Handlungsempfehlung des Kreises. Es sind noch viele Fragen offen und es sind noch keine Tests vorhanden. Die dürfen wohl erst bestellt werden, wenn das Konzept genehmigt und die erforderliche Testmenge freigegeben wurde.
16.10.2020
Gute Neuigkeiten: Die Heimaufsicht des Kreises Wesel hat uns mitgeteilt, dass auch Besuche aus Risikogebieten im Pflegeheim erlaubt sind. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob Sie in einem Risikogebiet leben oder arbeiten, damit angepasste hygienische Maßnahmen durchgeführt werden können. Wir bitten in diesem Fall um besondere Vorsicht.
Die aktuellen Risikogebiete sehen Sie hier (rot)!
12.10.2020
In unserem Besucherfragebogen wird gefragt, ob Sie sich in den letzten 14 Tagen in einem vom RKI definierten Risikogebiet aufgehalten haben. Das gilt leider auch, wenn es sich um ein deutsches Risikogebiet handelt.
Sollten Sie ihren Wohnsitz in einem Landkreis haben, der zu den Risikogebieten zählt, oder sollten Sie sich in einem dieser Landkreise aufgehalten haben, dürfen Sie unsere Einrichtung im Moment nicht besuchen.
05.10.2020
- Ihr Angehöriger lebt in einem Doppelzimmer und Sie möchten unter sich sein. Das Wetter wird aber schlechter und gemeinsame Spaziergänge müssen wegen Regen ausfallen.
- Oder Sie möchten Ihren Angehörigen in einer kleinen Gruppe besuchen (max. 4 Besucher)
Wir haben dafür den Meditationsraum im Gewölbekeller vorbereitet. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem Pflegepersonal, damit der Raum nicht durch mehrere Besuche zeitgleich genutzt wird.
Melden Sie sich vor Ihrem Besuch wie üblich am Dienstzimmer des Wohnbereichs und gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Angehörigen zum Meditationsraum. Der Zugang ist der Hintereingang vom Herrenhaus im Innenhof. Dort finden Sie direkt den Aufzug, der Sie nach unten in den Gewölbekeller bringt.
Vor jedem Besuch muss ein Fragebogen ausgefüllt werden. Den finden Sie unten als PDF zum Ausdrucken. Das können Sie auch vorab erledigen und den ausgefüllten Fragebogen zu Ihrem Besuch mitbringen.
Die Temperatur müssen Sie sich vor Ort von einer Pflegekraft messen lassen
Die Besucherliste dient der Rückverfolgbarkeit der Infektionswege und ist durch die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel vorgeschrieben.